Mit 300 Mio. € pro Jahr wird Integrierte Versorgung (IV) gefördert, 75 Mio. € davon fließen in die Versorgungsforschung. So steht es im GKV-VSG (§ 92a SGB V). Wer das Geld bekommt, entscheidet der Innovationsausschuss, dessen Mitglieder jetzt vom G-BA bekanntgegeben wurden. Der zugehörige Fachbeirat wird noch gesucht.