Seit 2009 steht es im Krankenhausfinanzierungsgesetz, § 10: Leistungsorientierte Investitionspauschalen sollen die bisherige Finanzierung von Krankenhausbauten und Investitionen ersetzen, zumal die Krankenhäuser mit dem aktuellen System äußerst unzufrieden sind. Jedenfalls hat das InEK jetzt seinen Abschlussbericht zur Kalkulation vorgelegt. An die Abkürzung IBR (= Investitions-Bewertungs-Relationen) wird man sich gewöhnen müssen, denn die werden künftig genauso wichtig wie die DRG.